HVN-Präsidium beschließt Saisonabbruch

//von J. Brüggemann

Handball
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Die Mitglieder des Präsidiums des Handball-Verbandes Niedersachsen beschlossen am Dienstagabend einstimmig den Abbruch der Saison 2020/21 im Erwachsenen- und Jugendspielbetrieb. Die Entscheidung hatten Präsident Stefan Hüdepohl und Vizepräsident Spieltechnik Jens Schoof bereits am Montag angekündigt (wir berichteten).

„Die Saison 2021/22 wird in der Zusammensetzung und gegebenenfalls auch in den Staffeleinteilungen gespielt, wie die Saison 2020/21 geplant wurde“, heißt es im Beschluss wörtlich. Absteiger gibt es demnach nicht. Mögliche Aufsteiger können voraussichtlich lediglich in den Oberligen der Frauen und Männer ermittelt werden.

Sollten dem HVN durch den Deutschen Handballbund Aufstiegsrechte zu den 3. Ligen zugestanden werden, informiert der Verband die Vereine gesondert über die Zulassungsvoraussetzungen.

Für den Fall, dass die Deutsche Meisterschaft der weiblichen und männlichen B-Jugend in der Saison 2020/21 ausgetragen wird, stehen dem HVN jeweils zwei Startplätze zur Verfügung. Über die möglichen Qualifikationsvoraussetzungen werden die Vereine gesondert informiert. Der HVN behalte sich mit Blick auf den Meldeschluss am 26. April vor, über die Vergabe der Startplätze auch ohne Qualifikationsspiele allein nach sportlichen Gesichtspunkten zu entscheiden.

Der Beschluss im Wortlaut

Die Saison 2020/21 wird im Erwachsenen- und Jugendspielbetrieb abgebrochen. Die Saison 2021/22 wird in der Zusammensetzung und ggf. auch in den Staffeleinteilungen gespielt, wie die Saison 2020/21 geplant wurde. Absteiger in der Saison 2020/21 gibt es nicht. Mögliche Aufsteiger können voraussichtlich lediglich in den Oberligen Frauen/Männer ermittelt werden, sofern dies vom Deutschen Handballbund im Rahmen der Bundesratssitzung am 08.03.2021 beschlossen wird. Sollten dem HVN danach Aufstiegsrechte zugestanden werden, werden die Vereine der Oberligen Frauen/Männer gesondert über die Zulassungsvoraussetzungen informiert. Im Übrigen wird es keine Aufsteiger geben.
Für den Fall, dass die Deutsche Meisterschaft der weiblichen/männlichen B-Jugend in der Saison 2020/21 ausgetragen wird, stehen dem HVN jeweils zwei Startplätze zur Verfügung. Über die möglichen Qualifikationsvoraussetzungen werden die Vereine gesondert informiert. Der HVN behält sich mit Blick auf den Meldeschluss (26.04.2021) allerdings vor, über die Vergabe der Startplätze auch ohne Qualifikationsspiele allein nach sportlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (vgl. Urteil des Bundesgerichts vom 29.08.2020 – BG5-2020).

Quelle: HVN-Homepage

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